Johann Wolfgang von Goethe

Johann Wolfgang von Goethe

"Solange man nüchtern ist, gefällt das Schlechte. Doch wie man getrunken hat, weiß man das Rechte." - vom Champagne, J.M. Goulard über den Champagne Goulard bis hin zum Sekt Sankt Veit - lassen Sie sich von unserer Auswahl überzeugen.

Sekte & Champagner

Unter Sekt versteht man allgemein die Veredelungsstufe des Weines mittels der alkoholischen Gärung. Verwendet werden Sektgrundweine, worunter jene Weine zu verstehen sind - ob rot oder weiß - die prinzipiell aus gesunden, reifen, aber nicht aus edelreifen oder angefaultem Lesegut gekeltert werden.

So entsteht die feine, frische Säure, die man vom Sekt kennt. Die Säure ist auch gleichzeitig der Grad an Qualität, die ein Sekt haben kann. Somit wird nicht etwa der Zuckergehalt, wie beim Wein, sondern der Säuregehalt als maßgebender Faktor eines Qualitätssekts gewertet.

 

Da der Sekt während des Gärungsprozesses schnell an Säure verliert, werden jene Trauben verwendet, die vor der eigentlichen Weinlese geerntet werden. Nachdem diese Trauben zu Wein vergoren sind, entscheidet der Kellermeister über die Art des daraus zu gewinnenden Sektes. Möchte dieser eher einen Sekt mit junger, anmutender Säure erzeugen, so wird der Sektgrundwein so schnell wie möglich von allen Trübstoffen (Schwebstoffen) befreit und zur Versektung gegeben. Eher selten werden Sekte hergestellt, die einen reiferen Geschmack aufweisen.

 

Als Cuvée bezeichnet man ein Essemble aus verschiedenen Sektgrundweinen, das in seiner Zusammenstellung ein gewünschtes Optimum im Geschmack entfalten soll. Gleichzeitig ist ein über Jahre hinweg gleichbleibender Geschmack eine Eigenart der Cuvée. Dies gilt insbesondere für viele deutsche Traditionsmarken.

 

Nach der Zusammenstellung der Cuvée, setzt der Kellermeister die so genannte Fülldosage (Tirage) zu. Bestandteile der Tirage sind Zucker und Hefe. Diese Zucker-Hefe-Mischung dient als Treibsatz für die zweite Gärung des Schaumweins. Hierbei gilt die Regel, dass der Tirage den Alkoholgehalt des Sektes höchstens um 1,5 Volumenprozent erhöhen darf.

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